Gewinnspielbedingungen - Social Media

  • Die vom Schwäbische Alb Tourismus (SAT) veranstalteten Gewinnspiele in Facebook und Instagram stehen in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram oder dem Meta-Konzern und werden in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Verantwortlich ist allein der SAT.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Mit Erfüllung der gestellten Bedingungen landet man bis zum im jeweils zugehörigen Post angegebenen Zeitpunkt im Lostopf.
  • Die Gewinner werden ausgelost und anschließend vom SAT per Direktnachricht kontaktiert. Wird vom Gewinner bis zum einschließlich fünften Tage nach Kontaktaufnahme keine Antwort auf diese an den SAT übermittelt, wird am sechsten Tag ein neuer Gewinner ausgelost.
  • Der Gewinn wird den Gewinnern auf dem Postweg zugesandt. Für die Zusendung des Gewinns muss der Gewinner seinen vollständigen Namen und seine Postadresse angeben. Diese Daten werden vom SAT ausschließlich zum Versand der Gewinne verwendet.
  • Eine Barauszahlung des Gewinns erfolgt nicht.
  • Der SAT haftet nicht für etwaige Übertragungsfehler.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Weitere Infos zum Datenschutz sind hier zu finden.

Stand: 14.03.2022

Besondere Gewinnspiele

Instagram oder der Meta-Konzern stehen in keiner Verbindung zu diesem Gewinnspiel.

Veranstalter sind die Landkreise Alb-Donau-Kreis, Göppingen und Heidenheim.

Die auf Instagram unter dem Hashtag #albtäler veröffentlichten Fotos, die zwischen 15. Mai 2022 und 30. September 2022 gepostet wurden, dürfen von den Veranstaltern und dem Schwäbische Alb Tourismus (SAT) im Marketing (insb. Social Media) räumlich, zeitlich und medial unbeschränkt benutzt werden.

Für den Versand der Gewinne fragen die Veranstalter ab Anfang Oktober 2022, nachdem die Auslosung stattgefunden hat, die Postadressen der Gewinnerinnen und Gewinner ab, nutzen diese jedoch nur für den Zweck des Versands und speichern diese darüber hinaus nicht. Wird vom/von der Gewinner*in bis zum einschließlich fünften Tage nach Kontaktaufnahme keine Antwort auf diese an die Veranstalter übermittelt, wird am sechsten Tag ein/e neue Gewinner*in ausgelost.

Eine Barauszahlung der Gewinne erfolgt nicht. Die Landkreise Alb-Donau-Kreis, Göppingen und Heidenheim und der SAT haften nicht für etwaige Übertragungsfehler.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stand: 26.04.2022